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Borreliose & Co: Aktionstage 2019 – in Leipzig 11. Mai, in Berlin 25. Mai – Wir sind viele!

Am Samstag, dem 11. Mai 2019 sowie am 25. Mai informieren Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen zeckenübertragene Infektionen Deutschland e. V., OnLyme-Aktion.org, über die Gefahren durch Zeckenstiche und machen auf die überaus schlechte medizinische Versorgung von Borreliose-Patienten aufmerksam. Siehe auch: https://onlyme-aktion.org/wp-content/uploads/2019/05/Pressemeldung-Aktionstage-2019.pdf

Leipzig – Aktionstag
Samstag, 11.05.2019
Infostand von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr (zum Leipziger Selbsthilfetag)
11 Uhr Protest-Aktion „WIR SIND VIELE!“
Ort: Universität Leipzig, Campus, Jahnallee 59,
(Vorplatz der Ernst-Grube-Halle)
Kontakt: borrelioseprotest-leipzig@web.de

Weitere Informationen finden Sie hier!

Berlin – Aktionstag
Samstag, 25.05.2019
Infostand von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr (zum weltweiten Borrelioseprotesttag)
12:00 Uhr Protest-Aktion „WIR SIND VIELE“ mit allen Beteiligten
Ort: Fußgänger Zone, Wilmersdorfer Straße
Zwischen Schiller- und Kantstraße
Kontakt: borreliose.shg.berlin.spandau@gmail.com

Wg. Lageplan, Flyer etc, bitte eine Mail an: borreliose.shg.berlin.spandau@gmail.com

Die Aktionstage haben seit der Gründung von OnLyme-Aktion.org Tradition; allerdings können die Vereinsmitglieder aufgrund der eigenen Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen nicht immer so viele Aktionen starten, wie es erforderlich wäre. Siehe auch hier.

Bilder aus dem Jahr 2018.



One comment

  1. Herzlichen Dank an alle Akteure. Das müsste jetzt aber vielfältig an alle zuständigen Stellen gegeben werden, mit der Hoffnung, dass damit auch Ignoranten bewegt werden können und vielleicht ein wenig Empathie entwickeln.
    Das wunderbare Grundgesetz hat den 70. Geburtsag gefeiert. Für viele Borreliosekranke scheinen aber für die Politik- und Medizin-Verantwortlichen einige Artikel nicht zu gelten:

    Art 1. (1)DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    Art 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


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