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OnLyme-Aktion.org erhebt Einspruch gegen die Leitlinie Neuroborreliose

NewsIm Mai 2013 wurde die Aktualisierung der S 1-Leitlinie bzw. Handlungsempfehlung Neuroborreliose der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) in das AWMF-Leitlinienregister aufgenommen. Das Aktionsbündnis OnLyme-Aktion.org hat erhebliche Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Leitlinienautoren und bat die AWMF-Leitlinienkommission um Prüfung.

Die Offenlegung von Interessenskonflikten ist für Handlungsempfehlungen (S 1) als auch Leitlinien (S 2, S 3) erforderlich und bezieht sich auf materielle wie immaterielle Aspekte der letzten 3 Jahre. Bei 3 von 7 Leitlinienautoren gibt es eindeutige Hinweise, dass die Interessenskonflikterklärung nur unvollständig abgegeben wurde. Gemäß AWMF-Regelwerk werden Leitlinien, in denen Interessenskonflikte einzelner Mitglieder nicht transparent sind, nicht in das AWMF-Leitlinienregister aufgenommen. Diesen Sachverhalt sehen wir als gegeben.

Interessenskonflikte werden definiert als „Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse beziehen, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden“. Das primäre Interesse von Medizinern und Wissenschaftlern besteht darin, das Wohlergehen von Patienten durch eine optimale Versorgung und wissenschaftlichen Fortschritt zu gewährleisten. Die Vermeidung von Verzerrungen durch Interessenskonflikte ist ein Gebot ärztlicher Ethik. Dabei beschränken sich Interessenskonflikte nicht nur auf finanzielle Zuwendungen, auch nicht materielle Interessenskonflikte haben erheblichen Einfluss auf die Urteilsfähigkeit.

Seit Jahren existiert ein Meinungsstreit um die Lyme-Borreliose im fortgeschrittenen Stadium. Öffentlich wird dies bereits als „Zeckenkrieg“ betitelt. Begriffe wie „Modekrankheit“, „Borrelienneurose“, „Internetborreliose“ oder gar „iatrogene Borreliose-Angststörung“  werden in Vorträgen, Fortbildungen und sogar in Lehrbüchern erwähnt. Maßgeblich an der Verbreitung solcher Begriffe beteiligt waren 3 von 7 dieser Leitlinienautoren. Solche Äußerungen tragen weder zur Versachlichung des Themas noch zum Wohlergehen von Patienten bei und lassen die erforderliche Neutralität zur Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung vermissen. Bei diesen Leitlinienautoren ist das professionelle Urteilsvermögen in Frage zu stellen, da derartige Äußerungen dem primären Interesse entgegenstehen.

Mitwirkende mit Interessenskonflikten, die als befangen bewertet wurden, sollen nicht an der Bewertung von Evidenzen und der Konsensfindung mitwirken. Die Befangenheit wird von der Leitliniengruppe diskutiert und bewertet.  Das halten wir bei dieser Leitliniengruppe für höchst problematisch. Bei 6 von 7 Leitlinienautoren liegen nicht unerhebliche Interessenskonflikte vor. Handlungsempfehlungen werden lediglich im informellen Konsens erarbeitet, umso wichtiger ist die transparente und vollständige Darlegung von Interessenskonflikten als auch der Umgang mit diesen und deren Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass keiner dieser Interessenskonflikte von der Leitliniengruppe als relevant bewertet wurde.

Interessenskonflikte sind stets dann problematisch, wenn von einer unangemessenen Beeinflussung der Leitlinienempfehlungen ausgegangen werden kann oder auch nur der Anschein einer unangemessenen Beeinflussung entsteht. Das ist unzweifelhaft gegeben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenskonflikten bei der S1-Leitlinie Neuroborreliose nicht vollständig umgesetzt wurden. Die fehlende Transparenz von Interessenskonflikten mehrerer Leitlinienmitglieder ist mit dem AWMF-Regelwerk nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben wir um Prüfung und Stellungnahme durch die AWMF-Leitlinienkommission gebeten. Sobald uns eine Stellungnahme vorliegt, werden wir weiter berichten.

 



12 comments

  1. Das ist in meinen Augen wieder einmal eine richtige Schweinerei.
    Es ist ja nicht nur, Interessenskonflikte der Autoren, hier wird ja regelrecht bewußt manipuliert um an Gelder des Solidarsystems heran zu kommen. Das sich selbst Krankenkassen das gefallen lassen ist skandalös.
    Es freut mich das es OnLyme – Aktion.org gibt, die hier den Finger in die Wunde legen und aufpassen das die Patienten nicht über den Tisch gezogen werden.
    Bitte bleibt dran – Danke

  2. Möchte mich dem offen Brief anschliessen habe gleiche Erfahrungen gemacht

  3. Nachtrag:

    Nun habe ich mir diesen Mist mal ausgedruckt und durchgelesen! Eine Frechheit, ist das!
    Die Chronische Borreliose wird verneint und als eine durch die Medien aufgebauschte Scheinerkrankung bezeichnet und ist zudem keine eigenständige Krankheit darstellt.
    Es wird von einer vermeintlichen chronischen Lyme-Borreliose mit unspezifischen Beschwerden gesprochen!
    Komisch, dass diese Sätze bereits mein Gutachter des MDK benutzte! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

    Diese 7 Fachgesellschafter haben wohl zuviel geraucht, denke ich! Ansonsten ist so viel geschriebener Blödsinn nicht nachvollziehbar?

  4. Obwohl alles Wissen über die Flucht-Mechanismen der Borrelien vorhanden ist und sogar die durch die Deregulation des Immunsystems verursachten, persistierenden Entzündungen labordiagnostisch nachweisbar wären, behaupten die Borreliose-Negierer weiterhin „die Erde wäre ein Scheibe“ und es gäbe keine chronische Borreliose. Und solche Leute zählen auch noch zu den Leitlinien-Autoren und erzielen damit finanzielle Vorteile auf dem Rücken der Patienten? Armes Deutschland, arme Welt!

  5. Danke für den Mut, die sogenannten Interessen“konflikte“ zu thematisieren.

    Fraglich ist allenfalls, ob die entsprechenden Leitlinien-Autoren wirklich mit einem inneren KONFLIKT leben müssen, da bei ihnen das sogenannte primäre ärztliche Interesse möglicherweise ohnehin nicht vorhanden ist.

    Nachweisbar ist, dass mindestens einer der Autoren bei der „Offenlegung“ seiner vielfach nachweisbaren Interessen“konflikte“ ungeniert LÜGT – so wie er auch keine Skrupel hat, massenweise wider besseres Wissen unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Vorlage bei Behörden zu produzieren – und im Auftrag von mindestens einer staatlichen Behörde Prozess-Betrug zu betreiben.
    Er kann sich seinen Lug und Betrug leisten: Bisher wird er von den betreffenden Staatsanwaltschaften noch beschützt bzw. sogar unterstützt.
    Und kann deshalb bisher immer noch gewinnend lächeln.

    Grundsätzlich problematisch ist auch die UNVOLLSTÄNDIGKEIT der Interessenkonflikt-Kriterien, die die AWMF zugrundegelegt hat:
    Nachweisbar arbeiten verschiedene Leitlinien-Autoren (sicher nicht ehrenamtlich) als GUTACHTER für diverse private und öffentliche Versicherungsunternehmen, die sich wiederum exakt auf die gefälschten bzw. irreführenden Passagen in den Leitlinien berufen, um die Ansprüche von Versicherten abzuschmettern.

    Da diese massiven finanziellen Interessen vieler Leitlinien-Autoren im Kriterien-Katalog der AWMF gar NICHT berücksichtigt werden, müssen die ehrlichkeitsliebenden Autoren ihre „sekundären“ Interessen überhaupt nicht offenlegen – ohne zu lügen.

    Als vor einigen Wochen eine Optimierung der AWMF-Interessenkonflikt-Erklärungen öffentlich (angeblich) möglich gemacht wurde, hatte ich dieses Thema (Unvollständigkeit des Interessenkonflikt-Kriterienkatalogs) gegenüber der AWMF angesprochen.
    Warum und wozu sind wohl in den AWMF-Katalog mehrere wichtige Kriterien nicht aufgenommen worden?

  6. Liebe Susanne,
    lies den Punkt 1 der Interessenkonflikt-Erklärung noch einmal ganz genau.
    Die Formulierung ist leider mehrdeutig und lässt somit viele Schlupflöcher offen. Aufgrund dieser Mehrdeutigkeit kann nun der bekannte (u.a. von Freistaat und Staatsanwaltschaft beauftragte) „lächelnde Gewinner“ ganz legal so zu tun, als würde er gar nicht lügen, wenn er unter Punkt 1 ein „Nein“ heuchelt:

    „Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem WISSENSCHAFTLICHEN BEIRAT
    – eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft (z.B.Arzneimittelindustrie,
    Medizinproduktindustrie),
    – eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung.“

    Diese Formulierung kann von den flunkernden Leitlinien-Autoren nach Belieben wie folgt gedeutet werden:
    Wenn sie ihre Berater- und Gutachter-Tätigkeit NICHT in einem WISSENSCHAFTLICHEN BEIRAT ausüben, dann müssen sie diese Tätigkeiten in der Interessenkonflikt-Erklärung NICHT angeben – ohne eindeutig zu lügen.

    Vermutlich hatten rechtschaffene AWMF-Mitarbeiter diese unglückliche Formulierung anders gemeint, da sie nicht mit der Verschlagenheit bestimmter ehrenwerter Ärzte gerechnet haben.

    Alle diejenigen Leitlinien-Autoren, die zwar nachweisbar Gutachten für öffentliche und private Versicherungen schreiben, die jedoch unter Punkt 1 ein „Nein“ angegeben haben, sollten mit der Frage bombardiert werden, WARUM sie nicht ein „JA“ + die Namen ihrer Sponsoren eingetragen haben…
    An einer entsprechenden Aktion würde ich mich beteiligen.

  7. Habe seit 16 Jahren eine nicht Leitliniengerechte Borreliose mit beteiligung des Nervensystems.
    Leider nicht Leitliniengerecht.

    Habe fertig out of order.


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